Auf Wunsch der Miteingewiesenen habe er sich zur Wahl für den Eingewiesenenrat gestellt, um seine Wohnetage in diesem zu repräsentieren. Da keine Bewerbungen eingegangen seien, sei der Beschuldigte in stiller Wahl ernannt worden (pag. 2559). Der Beschuldigte habe am 06.12.2022 eine Einzelzelle beziehen können, welche er seither in einem ordentlichen Zustand halte und mit Zeichnungen und Sprichwörtern dekoriere. Er habe in der Zuschneiderei und der Korberei / Produktion eingesetzt werden können. Aufgrund seiner Verletzung am Knie habe er die körperlich anspruchsvollen Arbeiten dann aber nicht mehr ausführen können. Seit 21.06.2023 arbeite er daher in der Malerei.