Dem Vollzugsbericht vom 30.11.2023 kann weiter entnommen werden, dass der Beschuldigte mit dem Personal freundlich und respektvoll kommuniziere. In Situationen, in welchen er sich ärgere, könne er aber mit Rückzug (bspw. Arbeitsverweigerung) oder Trotz (bspw. Aufdrehen der Musikanlage in seiner Zelle) reagieren. Bisher habe er sich aber nie aggressiv oder bedrohlich gezeigt. Im Kollektiv des Normalvollzuges sei er gut integriert und pflege vereinzelt freundschaftliche Kontakte zu Miteingewiesenen. Auf Wunsch der Miteingewiesenen habe er sich zur Wahl für den Eingewiesenenrat gestellt, um seine Wohnetage in diesem zu repräsentieren.