ambulante psychiatrische Behandlung verfügt (pag. 1962). Gestützt auf das Gesagte ist der Beschuldigte mit Blick auf die mehrfach konsumierte Pornografie einschlägig vorbestraft. Ausserdem scheint er sich nur bedingt an Regeln und Normen zu halten. Die genannten Umstände sind leicht straferhöhend zu berücksichtigen.