92 letztgenannte Urteil ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte in der Zeit vom 01.04.2012 bis am 04.10.2012 aus dem Internet insgesamt 18 Filmdateien und 4 Bilddateien mit verbotenen pornografischen Inhalten (davon 4 Dateien mit Kinderpornografie, 11 mit Gewaltpornografie, eine mit Tierpornografie und 6 mit menschlichen Ausscheidungen) heruntergeladen hat und damit Kopien dieser Daten hergestellt hat. Während des Herunterladens hat er diese Dateien auch anderen Benutzern zugänglich gemacht (pag. 1939; vgl. auch pag. 1959). Aufgrund dessen wurde bereits am 30.04.2013 eine