(Branche) gelebt, bevor er ab dem 01.01.2018 bis zur Untersuchungshaft für die BO.________ (AG) in einem 100 % Pensum tätig gewesen sei (pag. 263, Z. 40 f. und Z. 43 f.; pag. 263, Z. 40 f. und Z. 43 f.). In der Armee sei der Beschuldigte als Füsilier Durchdiener gewesen, sei dann aber rausgeflogen. So sei er an einen unfähigen Berufsmilitär geraten, dem er – im Gegensatz zu den anderen fähigen Vorgesetzten – nicht gehorcht und diesen beleidigt habe. Im Militär habe er auch einmal 5 Tage lang Arrest erhalten. Unter anderem habe man ihn beim Cannabiskonsum erwischt.