Das Erdrosseln mit einem Kabelbinder kommt der Erdrosselung mit blossen Händen sehr nahe. Der Beschuldigte erlebte den Todeskampf des Opfers hautnah mit und nahm dennoch nicht von seinem Vorgehen Abstand. Die eigentliche Tötung des Opfers erfolgte somit nicht umgehend nachdem dem Opfer im W.________ (Örtlichkeit) auf brutale Art und Weise die Kopfverletzungen zugefügt worden sind und das Opfer seine ausweglose Situation realisiert haben musste, sondern erst viel später. Das Opfer musste folglich während längerer Zeit massive Schmerzen, Hoffnungslosigkeit und Todesangst verspürt haben.