Der Beschuldigte habe eine weitere Schwelle überschritten, als er das Opfer erdrosselt habe und er habe unmittelbar erlebt, wie das Opfer um sein Leben gerungen habe. Dennoch habe er es mit einem Kabelbinder, was dem Erdrosseln mit blossen Händen sehr nahe komme, erdrosselt und damit eine ausserordentliche Brutalität und Entschlossenheit demonstriert. Als Vergleichsfall könne der Fall SK 15 201 des Obergerichts des Kantons Bern herangezogen werden. Dieser Fall sei zwar vergleichsweise blutiger gewesen als der vorliegende Mord.