22. Fazit Schuldsprüche Der Beschuldigte wird oberinstanzlich – zusätzlich zu den rechtskräftigen Schuldsprüchen wegen Störung des Totenfriedens, Pornografie und Gewaltdarstellungen – des Mordes, begangen in der Nacht vom 16. Januar 2021 auf den 17. Januar 2021, zum Nachteil von †L.________ schuldig erklärt. VI. Strafzumessung