1838 [Cloud-Backup] sowie pag. 279 und 299) in seiner Wohnung installiert hatte, ging er wie üblich zur Arbeit, als ob nichts passiert wäre. Diese Handlungen bzw. dieses Nachtatverhalten weist einen direkten Bezug zur Tat auf, weshalb es – mit der gebotenen Zurückhaltung – bei der Mordqualifikation berücksichtigt werden kann. Insgesamt zeugt das Nachtatverhalten von einer erheblichen Gefühlskälte, weshalb im Ergebnis zusätzlich auch im Nachtatverhalten des Beschuldigten eine besondere Skrupellosigkeit zu erkennen ist. Zusammenfassend bejaht die Kammer das Qualifikationsmerkmal der besonderen Skrupellosigkeit bei der Tötung des Opfers durch den Beschuldigten.