Dieses lässt ebenso eine besondere Skrupellosigkeit erkennen, indem der Beschuldigte mitten in der Nacht mehrere Stunden lang mit dem Opfer hinten auf der Ladefläche seines U.________ (Fahrzeug) von I.________(Ort) durch die halbe Schweiz letztlich nach J.________(Ort) fuhr und bei der K.________ das gefesselte und an einen Baustellensockel fixierte tote Opfer über das dortige Trottoir und unter der unteren Querstrebe des Geländers hindurch im Thunersee versenkte. Ein derartiges Entsorgen des Leichnams des Opfers lässt jegliches Ehrfurchtsgefühl vermissen.