Dabei musste das Opfer massivste Todesangst ausgestanden haben – umso mehr unter Berücksichtigung der vorangehenden brutalen Handlungen des Beschuldigten. Es ist unvorstellbar, welche Qualen das durch die Fesselung wehrlose, verletzte und körperlich dem Beschuldigten massiv unterlegene Opfer ausgestanden haben muss, als es noch erfolglos versuchte, sich (durch Bewegung des Kopfs) gegen das Anlegen des Kabelbinders um den Hals zu wehren. Neben dieser Todesangst ist festzuhalten, dass der Beschuldigte dabei dem Opfer ins Gesicht schauen musste und äusserst fest zuzog (wobei unklar ist, ob der Beschuldigte rasch so stark zuzog, oder stetig und so das Opfer noch etwas leiden liess). Der Be-