Das Opfer, welches von der Sozialhilfe unterstützt wurde, keiner festen und regelmässigen Arbeit nachging und sich seit Jahren im Drogenmilieu aufhielt, war für den Beschuldigten ein leichtes Opfer. Das Opfer vertraute ihm sodann zumindest so stark, dass es mit ihm spätabends in seinen U.________(Fahrzeug) einstieg – vermutlich ohne zu wissen, was der Beschuldigte genau von ihm wollte (so auch seine eigene Aussage, wonach es †L.________ wohl nicht genau klar gewesen sei, weshalb er am Samstag zu ihr gekommen sei [pag. 321 Z. 253]). Der Beschuldigte fuhr mit dem arglosen Opfer im Finstern ins abgelegene und zu dieser Jah- res- und Nachtzeit kaum frequentierte W.__