Dennoch ist im Vorgehen des Beschuldigten eine gewisse Vorbereitung und insbesondere eine Hartnäckigkeit (Anrufversuche, mehrmaliges Aufsuchen des Opfers an seinem Domizil) zu erkennen. Der Beschuldigte und das Opfer kannten sich und sie hatten in der Vergangenheit bereits kurze sexuelle Beziehungen, woran der Beschuldigte anknüpfen und wieder sexuell aktiver werden wollte, weshalb er mit dem Opfer wieder Kontakt aufnahm. Das Opfer, welches von der Sozialhilfe unterstützt wurde, keiner festen und regelmässigen Arbeit nachging und sich seit Jahren im Drogenmilieu aufhielt, war für den Beschuldigten ein leichtes Opfer.