Sexuelle Befriedigung • Kaltblütigkeit bzw. Gefühlskälte (diese zählen zwar nicht zu den Beweggründen, können aber als Anzeichen fehlender Skrupel taugliche Mordindizien sein). Zur besonders verwerflichen Art der Ausführung zählen gemäss SCHWARZEN- EGGER, a.a.O., N 20 ff. zu Art. 112 StGB insbesondere: