20. Beweisergebnis der Kammer und erstellter Sachverhalt Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen lässt sich mit Blick auf die in E. 15 hiervor gestellten Beweisfragen als Beweisergebnis kurz zusammengefasst das Folgende festhalten: Für die Kammer ist erstellt, dass der Beschuldigte das ihm bekannte und vulnerable weibliche Opfer bewusst für seine sexuelle Befriedigung aufgesucht und dieses an einen abgelegenen Ort, das W.________ (Örtlichkeit), geführt hat. Das Opfer war nicht zu Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten bereit und es kam im W.____