Der Beschuldigte zeigte sich bezüglich dieser Inhalte äusserst neugierig, wobei sich im Suchverhalten und der Vorgeschichte des Beschuldigten zeigt, dass er nicht lediglich (aus Neugierde) wissen wollte, worum es sich bei diesen Inhalten handelt, sondern immer wieder neue Inhalte suchte und konsumierte. Fraglich ist, wie sich der Konsum der Dateien, welche Gewalt und/oder Gewaltpornografie zum Inhalt haben, damit vereinbaren lässt, dass der Beschuldigte meinte, «eigentlich» Gewalt zu verabscheuen (pag. 465 Z. 1106 f.).