bzw. ein Strick um den Hals gelegt wurde und eben nicht erdrosselt, sondern erhängt wurde. Der Beschuldigte verfügte sodann auch über sämtliche, in den Erzeugnissen behändigten Utensilien – ein Gerät zwecks elektronischer Stimuli, Klemmen, Seile, u.ä. (pag. 1544 f.; Ass. 1 und 2). Solche Utensilien wurden nachweislich aber nicht bei der Tötung von † L.________ eingesetzt (pag. 1862 ff.; pag. 1887 ff.).