Ihm waren sowohl die finanziellen, gesundheitlichen als auch familiären Umstände des Opfers bekannt. Für die Kammer ist gesamtwürdigend klar, dass der Beschuldigte irgendwelche sexuellen Handlungen mit dem Opfer geplant hatte und vermutlich auch an diesem Abend oder allenfalls noch am folgenden Tag, denn er gab selbst an, nachher wieder «im Arbeitsmodus» zu sein und er noch während seiner Ferien mit dem Opfer Kontakt habe aufnehmen wollen. Zwar wird die sexuelle Komponente des Treffens mit dem Opfer vom Beschuldigten nicht bestritten. Dennoch fällt auf, dass seine diesbezüglichen Aussagen inkonsistent sind und der Beschuldigte versuchte, den sexuellen Bezug des Treffens im