Weil es doch witzig ist»]). Dennoch ist die vorgenannte Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft lediglich eine Mutmassung, welche insbesondere aufgrund der Positionierung der Kamera (nicht im Schlaf- oder Wohnzimmer; pag. 1548) und da es ein ringhöriges altes Haus (gemäss der Feststellung der Polizei pag. 1541) ist, eher unwahrscheinlich.