___ (Örtlichkeit) den Entschluss betreffend Vertuschung gefasst hatte und somit zu einem Zeitpunkt, an dem das Opfer noch am Leben war. Hätte der Beschuldigte aber von Anfang an (d.h. noch bevor er mit dem Opfer zum W.________ (Örtlichkeit) fuhr) die Absicht gehabt, das Opfer zu töten und dessen Leiche schliesslich zu entsorgen sowie die ganze Tat zu vertuschen, so würde er sich wohl besser vorbereitet haben und bei der Ausführung weniger Zeit für seine ganzen Handlungen verwendet haben. Dadurch,