74 noch eher die Mühe, dass man es richtig mache (pag. 2620 Z. 46 f.). Der Beschuldigte machte also geltend, dass er es besser gemacht haben würde, wenn er die Tat geplant hätte (vgl. pag. 2620). Dafür, dass er die Tat aber in irgendeiner Art und Weise geplant hat, spricht seine kurz darauf folgende Aussage, wonach er nach dem W.________ (Örtlichkeit) nach Hause gefahren sei, um eine Pause zu machen (pag. 2619 Z. 35 f.). Hätte er gar keinen Plan gehabt, so wäre äusserst fraglich, weshalb er seinen Zwischenstopp an seinem Domizil als «Pause» bezeichnete.