In den Aussagen des Beschuldigten fällt auf, dass er häufig betonte, seine Handlungen hätten keinen Zusammenhang mit der Tat gehabt oder, es habe keine Planung dahinter gegeben. So gestand er zwar ein, das Opfer gefesselt, «ja auch erdrosselt» und entsorgt zu haben (pag. 464 Z. 1069). Er würde dies aber nicht vorsätzliche Tötung nennen (pag. 250 Z. 25) und stellte sich während des ganzen Strafverfahrens auf den Standpunkt, das Opfer nicht absichtlich getötet zu haben (vgl. etwa pag. 277 Z. 564). Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass das Opfer nicht mehr lebe (pag. 426 Z. 127; pag. 464 Z. 1068 ff.).