446 Z. 395 und 413). Merkwürdig ist die Antwort des Beschuldigten auf die Frage, weshalb er das Handy am 15. Januar 2021 nicht dabei, jedoch am Samstag, 16. Januar 2021 dabei hatte, denn er sagte u.a.: «Vielleicht habe ich mir am Freitag [d.h. am 15. Januar 2021] bessere Chancen ausgerechnet» (pag. 332 Z. 816). Was er genau mit dieser Aussage meinte, ist fraglich. Ähnliches gilt in Bezug auf seine Smartwatch. So sagte der Beschuldigte, seine Smartwatch dann nicht zu tragen, wenn sie gerade am Aufladen sei oder wenn er handwerkliche Arbeiten verrichte (pag. 309 f. Z. 888 ff.). Gemäss seinen Aussagen müsste er die Smartwatch am 16. und 17. Januar 2021 die ganze Zeit getragen haben (pag.