73 legte, da er bereits am Vortag (am 15. Januar 2021) beim Opfer war, eine bezeichnende Hartnäckigkeit an den Tag, um das Opfer unter vier Augen zu treffen. Für eine gewisse Tatplanung spricht zudem, dass der Beschuldigte bei seinem ersten Besuch beim Opfer am 15. Januar 2021 sein Smartphone an seinem Domizil liess, zumal es gemäss seinen eigenen Angaben selten vorkomme, dass er sein Smartphone nicht dabei habe. Wenn er es nicht dabei habe, dann sei es am Laden (pag. 322 Z. 798 ff.).