Eine Straftat wie zum Beispiel eine bewusste Tötung wären mit diesem aufrechtzuerhaltenden Selbstbild nicht mehr vereinbar. Dies könnte im Sinne einer nachvollziehbaren Hypothese eine von mehreren denkbaren Erklärungen dafür sein, dass der Explorand eine allfällige bewusste Tötung oder gar einen Mord bisher nicht eingestehen kann, sondern weiterhin von einem Unfall mit versehentlicher (späterer) Tötung via Strangulation ausgeht. Es würde sich demnach um eine Tatversion handeln, die der Explorand zum Schutz seines Selbstkonzeptes aufrechterhält, unter anderem um auch gegenüber seinen nächsten Bezugspersonen gewissermassen das Gesicht wahren zu können.