2033 ff.). Der Gutachter gelangte u.a. zu folgender Beurteilung (pag. 2110 f.): Aus den Ergebnissen im MMPI [= Persönlichkeitstest] und der restlichen Datenlage kann abgeleitet werden, dass Herr A.________ eine Person mit klaren Prinzipien ist, die er auch deutlich gegen aussen vertritt. Eine Straftat wie zum Beispiel eine bewusste Tötung wären mit diesem aufrechtzuerhaltenden Selbstbild nicht mehr vereinbar.