Unter der Annahme, dass der Beschuldigte die Tat geplant hätte, drängt sich die Frage auf, weshalb er nicht bereits im Vorfeld eine Ablagestelle für die Leiche gesucht und ausgewählt hätte, zumal er ein bewanderter Kajakfahrer war und somit etliche Gewässer in der Schweiz kannte. Diesbezüglich spricht weiter gegen eine vorgängige Tatplanung, dass der Beschuldigte offenbar teilweise unterwegs anhielt, um zu schauen, ob die Örtlichkeit für die «Entsorgung» der Leiche geeignet ist (vgl. pag. 1485). Im Weiteren sind die objektiven Beweismittel mit Blick auf ein mögliches Tatmotiv des Beschuldigten zu betrachten.