70 auch gegen eine vorgängige Tatplanung sprechen. Der Beschuldigte sah sich gemäss dem entsprechenden Rapport der Kantonspolizei Bern erst am 16. Januar 2021 ab 23:18 Uhr bis 23:45 Uhr Kartenausschnitte von diversen Gewässern an, um einen Ablageplatz für die Leiche zu finden (vgl. pag. 1823). Unter der Annahme, dass der Beschuldigte die Tat geplant hätte, drängt sich die Frage auf, weshalb er nicht bereits im Vorfeld eine Ablagestelle für die Leiche gesucht und ausgewählt hätte, zumal er ein bewanderter Kajakfahrer war und somit etliche Gewässer in der Schweiz kannte.