437 Z. 84). Der Beschuldigte sagte auf Frage, dass die Suche nach den Filmen mit gewaltvollen und/oder pornografischen Inhalten, das Bestellen der Sextoys und die Kontaktaufnahme mit dem Opfer «nicht unbedingt in einem Zusammenhang» stehen würden. Er habe die Sextoys ausprobieren wollen, aber er würde nicht auf die Idee gekommen sein, das Opfer diesbezüglich zu fragen (pag. 441 Z. 202 ff.), und sie hätten gemeinsam keine Praktiken aus dem Bereich Sado-Maso oder Bondage vollzogen (pag. 437 Z. 87 ff.). Ob dies stimmt, ist insbesondere aufgrund des vorerwähnten Fotos des halbnackten Opfers zu bezweifeln.