che Gewaltdarstellungen an Frauen, allgemein Gewalt oder Gewaltpornografie, zum Inhalt haben (pag. 1824 ff.; Datei-/Filmtitel wie «AR.________», AS.________ (Filmtitel)» oder «AU.________ (Filmtitel)»). Auffällig erscheint überdies der Umstand, dass der Beschuldigte ab dem 17. Januar 2021 bis zu seiner polizeilichen Anhaltung am 27. Januar 2021 keine verdächtigen Suchen mehr tätigte (pag. 1830). Ausgewertet wurden ferner etwa der Laptop (Ass. Nr. 401) und der NAS (Ass. Nr. 405) des Beschuldigten. Gemäss der Schlussbemerkung im Bericht der Kantonspolizei Bern vom 6. April 2021 (pag.