ten. Hierzu ist auf den zugehörigen Rapport der Kantonspolizei Bern vom 4. März 2021 (pag. 1821 ff.) sowie die Ausführungen in E. 19.3.1 hiervor zu verweisen. Zusammengefasst lässt sich wiederholend festhalten, dass der Beschuldigte bereits am 15. Januar 2021 sowie am 16. Januar 2021 vor seinem Besuch beim Opfer mit seinem Handy diverse Kartenausschnitte vom W.________ (Örtlichkeit) aufgerufen hat (pag. 1822 f.). Sodann tätigte er gegen Ende des Jahres 2020 und anfangs des Jahres 2021 weitere verdächtige Suchanfragen im Internet wie etwa die Suche nach einem beil- oder hammerähnlichen Werkzeug, die Suche nach K.O.-Tropfen, Medizinalzubehör, Arzneimitteln sowie die Suche nach Filmen, wel-