380 Z. 532 ff.). Den NAS habe er im Dezember 2020 oder Januar 2021 neu aufgesetzt (pag. 297 Z. 272 und 282 f.; pag. 380 Z. 538 ff.). Zusammenfassend lässt sich zur Vorgeschichte des Beschuldigten festhalten, dass er offenbar durch den Konsum von Videos mit verbotener Pornografie sowie Filmen und anderen Inhalten mit Gewalttätigkeiten immer tiefer in eine Welt der Gewalt sowie Gewaltpornografie abgetaucht ist. 19.5.3 Objektive Beweismittel Zunächst gilt zu prüfen, ob sich anhand der objektiven Beweismittel eine Tatplanung nachweisen lässt. Dem Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 27. Januar 2021 (pag.