Bei der Bezeichnung «DarkArea» würde es sich um den sichergestellten NAS des Beschuldigten handeln. Es sei unklar, ob «DarkWood» ein weiteres Speichermedium sei oder, ob «DarkWood» zu einem unbekannten Zeitpunkt in «DarkArea» umbenannt worden sei (pag. 1651 f.). Diese beiden Bezeichnungen des NAS sind sehr signifikant und passen dazu, dass sich der Beschuldigte für die «dunkle» Welt bzw. für verbotene (gewaltvolle) Inhalte interessiert hat. Der Beschuldigte bestätigte, den NAS von «DarkWood» auf «DarkArea» umbenannt zu haben. In Bezug auf die Benennung sei ihm einfach nichts Schlaueres eingefallen (pag. 380 Z. 532 ff.).