374 f. Z. 347 ff.). Hierzu sagte der Beschuldigte, dass er wohl einen Trailer, aber den Film selbst noch nie gesehen habe. Er habe ihn heruntergeladen, um ihn ein anderes Mal anzuschauen (vgl. pag. 376 Z. 353 ff. und 361). Weiter geht aus dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 6. April 2021 hervor, dass der Beschuldigte vermutlich diverse Speichermedien mit dem Laptop verbunden hatte. Bei der Bezeichnung «DarkArea» würde es sich um den sichergestellten NAS des Beschuldigten handeln.