Die Videodateien speicherte der Beschuldigte auf einem Ordner auf dem NAS («Network Attached Storage» oder auch Netzwerkspeicher; nachfolgend NAS) ab (pag. 1706; vgl. pag. 441 Z. 220 f.). Er lade viele Filme herunter, habe aber nicht alle gesehen (pag. 440 Z. 170 f.). Dem Beschuldigten wurde vorgehalten, dass er den Film «AU.________ (Filmtitel)» gesucht und heruntergeladen habe. Dieser Film beruhe auf einer wahren Geschichte, wobei der Täter 48 Morde an Frauen aus der untersten Sozialschicht begangen und deren Leichen vornehmlich im oder nahe des Green Rivers deponiert habe (pag. 374 f. Z. 347 ff.).