382 Z. 665 f.). Alles was tauge, habe er noch und den Rest habe er gelöscht, wobei er einfach alles herunterlade und dann durchscrolle (pag. 383 Z. 681 ff.). Dies galt offenbar sowohl für die Snuff-Dateien als auch für weitere Videodateien mit Gewalt und/oder Gewaltpornografie (inkl. Demütigungen) (pag. 1704, pag. 441 Z. 210 ff. und 218 ff.), wobei der Beschuldigte angab, dass die Videos automatisch abgespeichert würden, er die Sachen dann jeweils durchschaue und lösche, was er nicht wolle. Die Videodateien speicherte der Beschuldigte auf einem Ordner auf dem NAS («Network Attached Storage» oder auch Netzwerkspeicher;