66 vor). Der Beschuldigte erklärte, dass er damals neugierig gewesen sei, dann lange nicht und dann halt wieder (vgl. pag. 439 Z. 153 ff.). Zu Dateien mit Gewalttätigkeiten passt sodann, dass – wie bereits in E. 19.3.1 hiervor dargelegt – die Suche nach dem Begriff «Snuff» auf dem Laptop des Beschuldigten eine Menge Treffer ergeben hat. Der Beschuldigte meinte auf den entsprechenden Vorhalt, das habe er mal heruntergeladen und es sei «ziemlich kranker Scheiss» (pag. 382 Z. 665 f.).