Dennoch besass der Beschuldigte zum Zwecke des Konsums nachweislich bereits ab dem 4. September 2016 wieder Dateien mit pornografischen Inhalten (wofür er von der Vorinstanz verurteilt wurde und nun vor oberer Instanz lediglich noch die Strafe dafür zu bestimmen ist). Bei den Dateien handelte es sich einerseits um 3 Dateien, welche tatsächliche sexuelle Handlungen mit Kindern zum Inhalt haben und andererseits um 13 Dateien, die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen zum Inhalt haben (vgl. E. 10. hier-