Insoweit gehen auch die Hinweise auf Drogen und Alkohol bzw. den unfitten Zustand des Opfers völlig fehl. Nebenbei bemerkt hat Kokain, dessen Konsum beim Opfer nachgewiesen werden konnte (pag. 1918), eine aufputschende Wirkung. Der Vollständigkeit halber bleibt anzumerken, dass das IRM darauf hinwies, es sei denkbar, dass THC und Morphin das Bewusstsein bzw. die Handlungsfähigkeit des Opfers beeinträchtigt haben könnten. In welchem Ausmass eine derartige zentralnervöse Beeinträchtigung vorgelegen hätte, liesse sich im Nachhinein nicht abschliessend beantworten, zumal keine Angaben zu einer allfälligen Gewöhnung vorlägen (pag.