Vorbringen der Verteidigung Abschliessend stellt sich die Frage, ob die weiteren Vorbringen des Beschuldigten bzw. seiner amtlichen Verteidigung an diesem Beweisergebnis etwas zu ändern vermögen bzw. dieses zumindest ernsthaft in Zweifel ziehen könnten im Sinne eines nicht bloss theoretisch denkbaren und den Beschuldigten entlastenden Alternativszenarios. Die Verteidigung machte im Wesentlichen geltend, dass sich der Beschuldigte in einem Irrtum über den Tod des Opfers befunden habe, als er es gefesselt und an den Baustellensockel gebunden habe. Es sei in der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 2021 kalt und dunkel gewesen.