Jedenfalls fuhr der Beschuldigte um 00.04 Uhr vom 17.01.2021 von seinem Domizil in I.________(Ort) los – nachdem er sich mittels Internetsuchen erkundigte, wo er den Leichnam entsorgen kann – und fuhr über BC.________ (Nennung verschiedener Ortschaften) und fuhr schliesslich nach AA.________ (Ort), BD.________ (Ort) und J.________(Ort). Auf dem Weg nach J.________(Ort) schaltete der Beschuldigte sein Mobiltelefon mehrfach ab, wobei um 00.40 Uhr in BE.________ (Ortschaft) von der Uhr des Beschuldigten ein Puls von 114 registriert wurde (pag. 1823; pag.