So gab er nämlich von Beginn an und gleichlautend zu Protokoll, er habe sich zuhause darüber Gedanken machen müssen, wie er den Leichnam entsorgen könne. Daher habe er über Google auch nach entsprechenden Gewässern gesucht und sich die Lösung in den Kopf gesetzt, † L.________ zu versenken (pag. 250, Z. 46 ff.; pag. 323, Z. 365 ff.; pag. 323, Z. 383 ff.; pag. 2613, Z. 23 ff. und Z. 31 f.; vgl. pag. 334, Z. 894 ff.). Augenmerklich ist auch die Aussage, er sei vom W.________ (Örtlichkeit) nachhause gefahren, um dann dort «eine Pause» zu machen (pag. 2619, Z. 35 ff.). Gestützt auf die vorherigen Ausführungen, wonach der Beschuldigte um den Umstand wissen musste, dass † L.___