Im Zeitraum zwischen 23.18 Uhr und 23.46 Uhr wurden in Google Maps zudem verschiedene Suchen getätigt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass in der Zeit zwischen 22.17 Uhr (Eintreffen am Domizil) und 23:06 Uhr (Musikstart) keine Aktivitäten in der Wohnung des Beschuldigten festgestellt werden konnten. Hervorzuheben ist an dieser Stelle auch, dass zu dieser Zeit von der Uhr des Beschuldigten 999 Meter und vom Mobiltelefon 534 Meter registriert wurden, der Beschuldigte also eine gewisse Distanz zurückgelegt haben muss, und er um 22.53 Uhr einen Puls von 104 aufwies (pag. 1485; pag. 1521 ff.).