60 Opfer zum Zeitpunkt der Fesselung sowie der späteren Strangulation bei Bewusstsein war, spricht auch das eher verletzungsreiche Bild in der Umgebung der Strangmarken an den Extremitäten des Opfers. Allerdings stellt sich bei dieser Variante 2 die gleiche Frage wie bei Variante 1 bezüglich der Möglichkeit, dass das Opfer, sobald es das Bewusstsein wieder erlangt hatte, auf sich aufmerksam gemacht hätte und/oder den Beschuldigten mit dem Ziel eines Fluchtversuchs «angegriffen» hätte.