___ (Örtlichkeit) mit bereits mitgeführten Kabelbindern an Händen und Füssen fesselte. Für diese Tatvariante spricht im Übrigen auch ein vom Beschuldigten im W.________ (Örtlichkeit) vereitelter Fluchtversuch des Opfers (vgl. dazu E. 19.3.1 hiervor im Zusammenhang mit den Kopfverletzungen). Überdies spricht für diese Tatvariante auch die Erstaussage des Beschuldigten, wonach es im W.________ (Örtlichkeit) ca. 15-20 Minuten gedauert habe, bis er †L.________ ins Auto geladen gehabt habe (pag. 251 Z. 79 f.). Zwar waren es effektiv lediglich zwischen sieben und zehn Minuten (vgl. Auswertung der Daten des Mobiltelefons, pag. 1485). Es wäre aber höchst fraglich, weshalb er für das Einla-