3091 Z. 5 f. [vielleicht sei sie zwischendurch wieder zu sich gekommen und er habe es nicht bemerkt]). Gegenüber der Vorinstanz sagte der Beschuldigte, er habe keine Ahnung, ob sie vielleicht aufgrund der Kopfverletzung viel Blut verloren und daher vielleicht wieder das Bewusstsein verloren habe (pag. 2618 Z. 14 f.). Er habe sich «nicht gross» im Auto aufgehalten und sei sehr rasch in die Wohnung gegangen (pag. 382 Z. 658 f.).