Einzig für die Überprüfung der Atmung hätte eine dicke Winterjacke störend sein können – allerdings hätte es ausgereicht, wenn die Jacke einfach geöffnet anstatt ganz ausgezogen worden wäre. Wie bereits in E. 19.3.1 hiervor erwähnt erscheint ein vom Beschuldigten vereitelter Fluchtversuch des Opfers plausibel und es ist nach Ansicht der Kammer möglich, dass das Opfer ohne Jacke aus dem Auto flüchten wollte und der Beschuldigte die Jacke lediglich zwecks Vertuschung der Tat entsorgte. Gemäss eigenen Aussagen hatte der Beschuldigte zeitweise Kabelbinder in seinem Fahrzeug, denn diese seien wie Maurerklebeband, man könne sie für alles brauchen (pag. 330 Z. 693).