Dass der Beschuldigte gedacht haben will, das Opfer sei tot, überzeugt jedoch aufgrund der bisherigen Ausführungen nicht. Zudem ist die Tatrekonstruktion vom 12. Juli 2021 zu erwähnen, anlässlich welcher der Beschuldigte erklärte, dass das Opfer «nicht viel Material» um sich gehabt habe und er deshalb die Decke dazugelegt habe (pag. 408/419). Ein solches Vorgehen ergibt nur dann Sinn, wenn davon ausgegangen wird, dass eine Person noch lebt. Somit erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte wusste, dass das Opfer nach dem Vorfall im W.________ (Örtlichkeit) noch lebt.