Der Beschuldigte versuchte die Strafverfolgungsbehörden davon zu überzeugen, die Vitalzeichen des Opfers effektiv überprüft zu haben, er sich dabei aber geirrt hätte. In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass er auf die Frage, wo er anschliessend hingefahren ist, zunächst sagte, zuerst ja eben nochmals wegen dem Puls geschaut zu haben. Erst danach antwortete er auf die ihm gestellte Frage: Als klar gewesen sei, dass nichts mehr zu machen sei, sei er los gefahren, schlussendlich mit dem Ziel heimwärts (pag. 270 Z. 280 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten zur Überprüfung der Vitalzeichen fielen im weiteren Verlauf des Strafverfahrens erneut unterschiedlich aus und zwar sowohl betreffend