55 bemerkt erscheint auch die Fesselung der Hände augenfällig: Normalerweise werden die Arme für die Fesselung überkreuzt oder beide Handflächen werden gegeneinander gehalten. Vorliegend wurde aber eine Hand mit der Handinnenseite auf dem Handrücken der anderen Hand fixiert. Demgegenüber scheint die Aussage des Beschuldigten, wonach er das Opfer unterwegs in Richtung Thunersee an den Baustellensockel gebunden habe (etwa pag. 322 Z. 293 f.), zuzutreffen, denn der Baustellensockel stammt gemäss Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 29. Januar 2021 (pag. 850 ff.) vom Strasseninspektorat T.__